1. Termin für die Anmeldung

Der Termin für die Einschreibung der Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025 ist an der Grundschule Reut am

Dienstag, 12.03.2024 geplant, von 14.00 - 16.00 Uhr.

Am 23.01.2024 findet um 19.00 Uhr der Informationsabend für die Eltern der Vorschulkinder im Kindergarten Taubenbach statt.

Grundsätzlich gilt, dass Gastschulanträge immer erst nach der Schuleinschreibung bearbeitet werden. Das Kind wird in jedem Fall an der Sprengelschule eingeschrieben.

2. Schulpflichtige Kinder

Alle Mädchen und Jungen, die bis zum 30. September 2024 sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden, sind schulpflichtig. Dabei gilt ein sogenannter Einschulungskorridor, d.h. dass die Eltern für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und 30. September sechs Jahre alt werden, nach der Schuleinschreibung und Beratung durch die Lehrkräfte über die Schulfähigkeit selber entscheiden können, ob das Kind in diesem oder erst im kommenden Jahr eingeschult werden soll.
Wichtig:
Die "Korridorkinder" müssen sowohl an der Schuleinschreibung als auch an der schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Gegebenenfalls können schulfördernde Maßnahmen empfohlen werden. 
Diese Entscheidung über die Einschulung muss der Schule schriftlich per Post oder Email bis spätestens 11.04.2024 vorliegen, ansonsten gilt das Kind als eingeschult.
Ein Zurückstellungsantrag ist also nur für Kinder notwendig, die vor dem 1. Juli sechs Jahre alt werden.

Kinder, die nach dem 1. Oktober 2021 das Alter von sechs Jahren vollenden, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden.

3. Einschulung auf Antrag

Ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten ist in jedem Falle erforderlich, wenn Kinder auf Antrag in die 1. Klasse aufgenommen werden sollen, d. h., wenn sie nach dem 1. Oktober 2024 sechs Jahre alt werden. (Antragsformular im Download)

Seit dem Kalenderjahr 2001 gilt:
Für die Einschulung von Kindern, die nach dem 1. Januar 2024 das sechste Lebensjahr vollenden, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.

4. Zurückstellung

Eine Zurückstellung vom Schulbesuch erfolgt in Ausnahmefällen nur dann, wenn ein Kind aller Voraussicht nach noch nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Die Gründe hierfür können in der körperlichen, geistigen, sozialen oder auch emotionalen Entwicklung liegen.
Die Zurückstellung ist spätestens vor dem Schulbeginn schriftlich zu beantragen (Antragsformular im Download) und wird von der Schulleitung entschieden. Eine Zurückstellung kann auch von Seiten der Schule bis spätestens 30. November des Schuljahres erfolgen

5. Ablauf des Nachmittags der Schuleinschreibung

  • Die Kinder werden in Gruppen eingeteilt.

  • Jede Gruppe durchläuft das „Schulspiel“ in drei Stationen:

    • Sprachlicher Bereich

    • Mathematischer Bereich

    • Motorischer Bereich

  • Die Eltern melden das Kind währenddessen im Sekretariat an.
  • Der Elternbeirat versorgt die wartenden Eltern mit Kaffee und Kuchen.

6. Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  1. Geburtsurkunde (Stammbuch)
  2. Bescheinigung über die Teilnahme am apparativen Seh- und Hörtest
  3. Bescheinigung über die Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung U9
  4. oder Vorlage des Untersuchungsheftes
  5. gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss
Dazu bringen Sie bitte die ausgefüllten Formulare, die Sie vorab beim Elternabend oder per Post erhalten haben, mit: Fragebogen, Einverständnis Austausch Kindergarten/ Schule, Datenschutzerklärung Schule/ PNP, ggf. Antrag für die Mittagsbetreuung.

Die Schulleitung und das Kollegium der GS Reut freuen sich darauf, am Tag der Schuleinschreibung die Schulanfänger und auch die Eltern kennen zu lernen.

Wenn Sie Fragen zur Schulaufnahme oder Schulfähigkeit Ihres Kindes haben, empfiehlt sich ein Gespräch mit der Schulleitung.